Schiffsführerausweis

Allgemeines zum Motorboot und Segelschiff unter Maschinenantrieb

Auf  Schweizerischen Gewässern dürfen Sie ein Motorboot und Segelschiff unter Maschinenantrieb bis zu einer Motorenleistung von 6 kW (8PS) ohne Prüfung führen, wenn Sie mindestens 14 Jahre alt sind.
Beträgt die Motorenleistung mehr als 6 kW benötigen Sie einen Schiffsführerausweis der Kat. A für Schiffe mit Maschinenantrieb. Das Mindestalter zum ablegen der Bootsprüfung beträgt dann 18 Jahre.
Achtung: Auf dem Bodensee benötigen Sie einen Führerausweis bereits ab einer Motorenleistung von 4,4 kW (6PS)

Allgemeines zum Segelschiff

Ein Segelschiff bis zu einer Segelfläche von 15 m²  dürfen Sie ohne Schiffsführerausweis führen.
Beträgt die Segelfläche mehr als 15 m², benötigen Sie einen Schiffsführerausweis der Kat. D für Segelschiffe.
Das Mindestalter zum Ablegen der Segelprüfung beträgt 14 Jahre.
Achtung: Auf dem Bodensee benötigen Sie bereits ab einer Segelfläche von 12 m² einen Schiffsführerausweis.

 Vorgehen für den Erwerb des schweizerischen Führerausweises

Wenn Sie einen Schiffsführerausweis erwerben möchten, reichen Sie ein vollständig ausgefülltes Gesuchsformular zum Erwerb des Schiffsführerausweises direkt beim Schifffahrtsamt des Wohnkantons ein.

Dem Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises legen Sie bei:

  • Kopie der Niederlassungsbewilligung
  • Sehtest (nicht älter als 24 Monate), ausgestellt durch einen autorisierten Augenoptiker oder Augenarzt.
  • Ein farbiges Passfoto
  • Evt. ärztliches Zeugnis
  • Das Vorgehen kann sich je nach Wohnkanton unterscheiden.

Wichtig: Für jede Ausweiskategorie ist ein separates Gesuch einzureichen.

Grundsätzlich muss die Prüfung im Wohnkanton abgelegt werden. Theorieprüfungen können nur von Wochenaufenthaltern in einem anderen Kanton abgelegt werden.
Wenn Sie die praktische Prüfung in einem anderen Kanton ablegen möchten, können Sie gegen eine Gebühr ein entsprechendes Gesuch an das Schifffahrtsamt des Wohnkantons stellen.

Die Prüfung

Der angehende Schiffsführer muss seine Befähigung in einer theoretischen sowie in einer praktischen Bootsprüfung nachweisen.

Die Theorieprüfung für Motorboot Kat. A und Segelschiff Kat. D ist identisch. Wer bereits einen Führerausweis der einen Kategorie besitzt, muss beim Erwerb der anderen Kategorie die Theorieprüfung nicht mehr absolvieren.

An der Schiffstheorieprüfung sind 60 Fragen zu lösen (max. Prüfungszeit 50 Min). Zu jeder Frage gibt es drei Antworten, wovon eine, teilweise auch zwei Antworten richtig sein können. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 180 Punkte deren 165 erreicht werden (maximale Fehlerzahl 15 Punkte).
Die Anzahl möglicher Prüfungsfragen beträgt mehr als 500 Fragen. Die Behörden können jederzeit ohne Vorankündigungen neue Fragen an der theoretischen Prüfung aufschalten.
Lernen Sie keine Theoriefragen auswendig! Mit dem Lehrbuch Bootstheorie.ch werden Ihnen die notwendigen Grundlagen für das erfolgreiche bestehen der Prüfung leicht verständlich erklärt.

Mit folgenden Lehrmitteln können Sie sich optimal im Selbststudium auf die theoretische Bootsprüfung vorbereiten:

Die Theorieprüfung ist 24 Monate gültig und kann nicht verlängert werden.

Die praktische Bootsprüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung abgelegt werden.
An der praktischen Bootsprüfung wird festgestellt, ob der Bewerber ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umstände sicher führen kann.
Die praktische Bootsprüfung ist auf einem Schiff jeder Kategorie abzulegen, für die der Bewerber den Schiffsführerausweis erlangen will.
Die praktische Bootsprüfung der Kategorie D wird durchgeführt, wenn die Windstärke nach Beaufort mindestens 2 beträgt.

Sie haben Fragen zur theoretischen oder praktischen Bootsprüfung?

Schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.