Theorieprüfung zum Erwerb des Bootsführerscheins ist neu 24 Monate gültig

Neu ist die Theorieprüfung für den Bootsführerschein Motorboot Kat. A und Segelschiff Kat. D generell 24 Monate gültig. Die Theorieprüfung ist erneut abzulegen, wenn der Bewerber/in nicht innert 24 Monaten nach bestandener Theorieprüfung auch die praktische Prüfung besteht. Die Gültigkeit der Bootstheorieprüfung kann nicht mehr wie bisher verlängert werden.

Bewerber/innen welche die Bootstheorieprüfung nach altem Recht abgelegt haben werden auch von der neuen Regelung profitieren können. (Gilt für den Kanton Bern, nach Auskunft des Schifffahrtsamt Bern). Wie es die anderen Kantone handhaben werden haben wir noch nicht in Erfahrung bringen können.

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